Notwendigkeit zur Änderung von Vorsorgevollmachten wegen aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung und aktueller Gesetzesänderung zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen?
Die Geschäftsführung der Heinz Werner GmbH hat Mitte März beim Amtsgericht Mühlhausen Insolvenz in Eigenverwaltung (ESUG-Schutzschirmverfahren) beantragt.